Der Sonderpädagogische Dienst ist dabei dem jeweiligen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) angegliedert und wird vom Staatlichen Schulamt koordiniert.
Der sonderpädagogische Dienst der Kreuzsteinschule berät und unterstützt die allgemeinen Schulen im Kooperationsverbund. Daher können Eltern und Lehrkräfte der allgemeinen Schulen sich an diesen Dienst wenden, wenn die Unterstützungsmöglichkeiten der allgemeinen Schule nicht ausreichen, um den Lernerfolg einer Schülerin oder eines Schülers zu sichern.
Die Zusammenarbeit von allgemeiner Schule, Eltern und dem Sonderpädagogischen Dienst hat zum Ziel, gemeinsam eine individuelle Förderung der betroffenen SchülerInnen mit Lernproblemen und Entwicklungsverzögerungen zu erreichen und eine Beratung von Eltern, Erziehungsberechtigten sowie LehrerInnen zu realisieren. Durch die gezielte Beratung sollen für das Kind angemessene Fördermaßnahmen entwickelt werden und damit eine Regelbeschulung ermöglicht bleiben bzw. werden.
Eine Beratung durch den sonderpädagogischen Dienst erfolgt nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Eltern.
Mit dem schriftlichen Einverständnis der Erziehungsberechtigten bei Vorliegen von Lernproblemen und Entwicklungsverzögerungen eine kooperative Diagnostik eingeleitet werden.
Die sonderpädagogische Diagnostik vermittelt eine ganzheitliche Sicht auf das Kind und basiert auf einer systemischen Sicht- und Zugangsweise. Neben genauen Beobachtungen und Dokumentationen erfolgt eine Lern- und Leistungsstanddiagnostik sowie eine Feststellung des kognitiven Entwicklungsstands. Deren Ergebnisse werden in einem Pädagogischen Bericht 2 im Rahmen einer kooperativen Diagnostik dokumentiert.
Hierin erfolgt eine Empfehlung über einen Bildungsanspruch, der wiederum vom Staatlichen Schulamt festgeschrieben wird.
Außerdem kooperieren wir auch mit den Kindergärten und Kindertageseinrichtungen in unserem Kooperationsverbund.